Hausordnung

für die Vermietung der Veranstaltungs- und Seminarräumlichkeiten der Pfadigruppe Trofaiach

1. Allgemeines

Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes etwas in der Einrichtung vermissen oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an den Vermieter.

 

Sämtliche Einrichtungsgegenstände, Möbel und Ausstattungen in den Innen- und Außenbereichen dürfen im Rahmen der vereinbarten Nutzung verwendet werden. Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten sowie das gesamte Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch die Gäste der Veranstaltung diese Hausordnung einhalten.

 

Die Räumlichkeiten dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

2. Maximale Personenzahl

Die vereinbarte bzw. behördlich zulässige maximale Personenzahl darf nicht überschritten werden. Der Mieter ist für die Einhaltung verantwortlich.

3. Ruhezeiten

Im Interesse einer guten Nachbarschaft sind die gesetzlichen Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr einzuhalten.

 

Während dieser Zeit sind bei Veranstaltungen alle Fenster und Türen geschlossen zu halten und die Lautstärke so zu reduzieren, dass diese im Außenbereich kaum wahrnehmbar ist.

4. Schlüssel

Schlüssel dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Ein Schlüsselverlust ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.

 

Der Mieter haftet für den Verlust von Schlüsseln bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten (inkl. etwaiger Schließanlagen).

5. Hausrecht

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Räumlichkeiten auch während der Mietdauer zu betreten, insbesondere zur Durchführung notwendiger Reparaturen, zum Nachfüllen von Verbrauchsmaterialien oder zur Gefahrenabwehr (z.B. bei Unwettern).

6. Sorgfaltspflicht

Beim Verlassen der Räumlichkeiten sind sämtliche Fenster und Türen zu schließen, um Schäden durch Witterungseinflüsse zu vermeiden. Ebenso ist darauf zu achten, dass alle Lichter ausgeschaltet sind.

 

Mit den Ressourcen Wasser und Strom ist schonend umzugehen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände des Mieters oder dessen Gäste.

7. Beschädigungen und Haftung

Beschädigungen können trotz aller Vorsicht vorkommen. Der Mieter ist verpflichtet, entstandene Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden.

 

Der Mieter haftet für alle durch ihn oder seine Gäste verursachten Schäden in Höhe der Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten. In vielen Fällen übernimmt dies eine private Haftpflichtversicherung.

8. Küche und Bar

Die Einrichtungen von Küche und Bar sowie sämtliche technischen Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Geschirr, Gläser, Besteck, Kochutensilien und Barzubehör sind nach Gebrauch gereinigt und trocken wieder in die vorgesehenen Schränke einzuräumen.

 

Heiße Töpfe, Pfannen, Gläser oder andere heiße Gegenstände dürfen nicht ohne geeignete Untersetzer auf Arbeitsflächen oder Tischen abgestellt werden. Zum Schneiden von Lebensmitteln ist stets ein Schneidebrett zu verwenden.

 

Backofen, Mikrowelle, Geschirr- und Gläserwäscher sowie alle Geräte der Bar sind in sauberem und leerem Zustand zu hinterlassen.

9. Entsorgung und Mülltrennung

Der Mieter ist verpflichtet, die vorhandenen Einrichtungen zur ordnungsgemäßen Mülltrennung zu nutzen. An der Hausvorderseite stehen Behälter für Papier, Kunststoff/Metall sowie Restmüll zur Verfügung.

 

Glasabfälle sind vom Mieter selbstständig zu den dafür vorgesehenen öffentlichen Glassammelstellen zu bringen oder wieder mitzunehmen. Eine Entsorgung von Glas in den bereitgestellten Müllbehältern ist nicht gestattet.

 

Der gesamte während der Nutzung entstandene Abfall ist aus den Räumlichkeiten zu entfernen. Gegebenenfalls sind Müllsäcke zu ersetzen.

 

In Küchenspüle, Toiletten und Waschbecken dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder sonstige Gegenstände entsorgt werden. Hygieneartikel dürfen keinesfalls in die Toilette geworfen werden.

10. Reinigung

Die Räumlichkeiten sind bis zur Rückübernahme durch den Vermieter sauber, aufgeräumt und gewischt zu hinterlassen. Benutztes Geschirr und Küchenequipment sind gereinigt und ordnungsgemäß einzuräumen.

 

Bei außergewöhnlicher Verschmutzung behält sich der Vermieter vor, den zusätzlichen Reinigungsaufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

11. Hunde

Hunde dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter in die Räumlichkeiten mitgebracht werden. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt oder alleine in den Räumlichkeiten verbleiben.

 

Der Garten sowie sämtliche Außenbereiche dürfen nicht als WC für Hunde genutzt werden. Hundekot ist unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

 

Bei erhöhtem Reinigungsaufwand oder durch Hunde verursachten Verschmutzungen oder Beschädigungen behält sich der Vermieter vor, den zusätzlichen Aufwand dem Mieter gesondert in Rechnung zu stellen. 

12. Dekoration und Aufbauten

Dekorationen dürfen nur so angebracht werden, dass keine Schäden an Wänden, Decken, Böden oder Einrichtungen entstehen. Bohren, Nageln sowie die Verwendung stark haftender Klebematerialien sind untersagt. 

13. Brandschutz und Sicherheit

Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Rauchmelder, Feuerlöscher und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verstellt, beschädigt oder außer Betrieb gesetzt werden.

 

Offene Flammen (z.B. Kerzen, Feuerstellen) sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters erlaubt.

14. Internet / WLAN

Ein kabelloser Internetzugang (WLAN) steht zur Verfügung. Die Zugangsdaten erhalten Sie auf Anfrage.

 

Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder rechtliche Konsequenzen, die aus der Internetnutzung entstehen.

15. Rauchen

Das Rauchen ist in sämtlichen Innenräumen untersagt. Zum Rauchen ist das Gebäude zu verlassen. Der ausgewiesene Raucherbereich befindet sich im Zwischengang der Gebäude und ist ausschließlich über die dortige Tür zu benutzen.

16. Technische Anlagen

Technische Anlagen wie Beamer, Musikanlagen, Lautsprecher oder Projektoren dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Störungen oder Schäden sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder unsachgemäße Nutzung dieser Anlagen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Ihre Pfadigruppe Trofaiach


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